Übergang vom Porsche 356 zum Porsche 911 (1955–1965)

  

Zweck und Methode

Dieses Dossier dient der Dokumentation der Entwicklungs- und Organisationsphase, in der der Übergang vom Porsche 356 zum Nachfolgemodell 901/911 erfolgte. Es beruht auf:

  • zeitgenössischen Unterlagen (Aktennotizen/Vermerke)
  • Privatarchivmaterial (Skizzen/Werkzeugunterlagen)
  • Zeitzeugeninterviews (insb. Schröder 2017)
  • Sekundärliteratur (wissenschaftlich/automobilhistorisch)

Inhalt: Entwicklung vom Porsche 356 zum 911 · Karosseriekonstruktion unter Erwin Komenda · Aktenvermerk T8 und organisatorischer Einschnitt 1961 · Zeitzeugenberichte · Urheberrechtsurteil OLG Stuttgart 2023 · Historische Einordnung

Wichtig: Zeitzeugenaussagen werden als solche gekennzeichnet; Bewertungen sind klar von dokumentierten Fakten getrennt.

Kuratorin: Dr. Iris Steineck

Hinweis zum Urheberrecht:
Die vorliegende Darstellung, Strukturierung, Kommentierung und historische Einordnung stellt eine eigenständige geistige Leistung dar (§ 2 UrhG).
Auch bei Verwendung öffentlich zugänglicher Quellen liegt das Urheberrecht an Auswahl, Gewichtung, Kommentierung und Darstellung bei der Autorin.

 

 Porsche 356 SC im Auto- und Technikmuseum Sinsheim https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Porsche_356_SC_1964.jpg  LSDSL, CC BY-SA 3.0 <https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0>, via Wikimedia Commons
Porsche 356 SC im Auto- und Technikmuseum Sinsheim https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Porsche_356_SC_1964.jpg LSDSL, CC BY-SA 3.0 <https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0>, via Wikimedia Commons

356 C: Letzte Ausbaustufe (ab Ende 1963)

Der Porsche 356 C wurde ab Ende 1963 produziert. Äußerlich unterscheidet er sich nur in Details vom 356 B (z. B. Leuchten/Anbauteile je nach Ausführung). Technisch markiert er einen deutlichen Schritt durch die serienmäßige Ausstattung mit Scheibenbremsen (ATE-Bremsen nach Dunlop-Lizenz) sowie damit verbundene Änderungen (u. a. Felgen-/Radschüssel-Formen).

 

 

Matti Blume, CC BY-SA 4.0 <https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0>, via Wikimedia Commons
Porsche 901, GIMS 2019, Le Grand-Saconnex (GIMS1277).jpg: Matti Blume, CC BY-SA 4.0 <https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0>, via Wikimedia Commons

Produktionsanlauf des 901/911 und Parallelfertigung

Im Spätherbst 1964 lief die Produktion des neuen Porsche mit Sechszylindermotor (2,0 l) an (zunächst als 901, später 911). In dieser Übergangsphase wurden 356 C / 356 SC und frühe 911-Fahrzeuge parallel gefertigt.

 

Quelle: Wikipedia: "Ende der 1950er-Jahre begann Porsche einen Nachfolger des 356 zu entwickeln, der bereits seit 1950 nahezu unverändert hergestellt wurde und nicht mehr dem Stand der Zeit entsprach. Vor allem ließ sich der 4-Zylinder-Boxermotor konstruktionsbedingt nicht mehr kostendeckend weiterentwickeln und herstellen. Er war mit zwei Litern am Ende seiner Hubraum- und Leistungsentwicklung. Das neue Modell sollte dem betagten 356 in allen Bereichen überlegen sein, ohne die typische Grundform eines Porsche aufzugeben. Als Leiter der Porsche-Karosseriekonstruktionsabteilung wurde zunächst Erwin Komenda betraut, das Design des Porsche Typ 901 zu entwickeln. Zeitgleich entwickelte auch Ferdinand Alexander Porsche (Ferdinand junior, genannt Butzi), der Sohn von Ferry Porsche, ein Modell des neuen Wagens, wobei er sich an die wenigen Vorgaben zu halten hatte, unter anderem Radstand nicht länger als 2,20 m, Motor und Antrieb hinten. Dabei beeinflussten sich beide Designer mit ihren Entwürfen. Letztlich bekam der Entwurf von Ferdinand junior den Zuschlag, weil er dem Charakter eines Porsche-Automobils am besten entsprach und die Verwandtschaft zum 356 sofort erkennbar war."
[Quelle: Wikipedia: Porsche 911]

Komendas Rolle:

 

 Aktennotiz T8 (10.11.1961):

 

Inhalt und Bedeutung

 

 

  

1) Dokument

 

Aktennotiz „Typenbeschreibung Modell T8“, datiert 10.11.1961, unterzeichnet Ferry Porsche, Verteiler u. a. Komenda, Porsche jr., Reutter. Der Aktenvermerk T 8 vom 10. November 1961 ist als Faksimile in einer Publikation von Reutter/Jung abgebildet. Zur organisatorischen Einordnung siehe Frank Jung, Porsche 356: Made by Reutter, gebundene Ausgabe, erschienen am 5. April 2019.

 

2) Kernaussagen (zusammengefasst)

 

  • T6-Bodenrahmen weitgehend beibehalten

  • Tank-/Gepäckraumkonzept, Heckklappe/Belüftung

  • Karosserieform: „Styling-Abteilung Herrn Porsche jr.“

  • Reutter Konstruktion/Detaillierung, definierte Verantwortlichkeiten

  • Verbindungsmann: Gerhard Schröder, unterstellt Reutter-Leitung

 

3) Dokumentationswert

 

Die Aktennotiz belegt organisatorische Zuständigkeitsverteilung und bildet einen Fixpunkt für die Rekonstruktion der Entwicklungs- und Entscheidungslage Ende 1961.

 

"AKTENVERMERK T 8" im Original Wortlaut:

"Betreff: Typen Beschreibung Modell T8

 Das Modell T6 soll mit einer neuen Karosserie versehen werden, wobei der Bodenrahmen möglichst erhalten bleiben soll und Fahrgestell, Getriebe und Motor unverändert übernommen werden.

 An der Karosserie sollen folgende Änderungen berücksichtigt werden.

 

Das Modell ist als 2-Sitzer vorgesehen, wobei der durch die beiden Hintersitze freiwerdene Platz unter dem Gebäckraum für den Tank vorgesehn ist. Dadurch soll vorne ein wesentlich größerer, von aussen frei zugänglicher Gepäckraum enstehen. Ausserdem ist vorgesehen, das Heckfenster als öffenbare Klappe zu machen, wodurch auch der rückwärtige Gepäckraum von aussen leicht zugänglich ist. Diese Klappe soll zur Belüftungetwas ausstellbar sein.

 Die Karosserieform für den neuen Typ wird von der Styling-Abteilung Herrn Porsche jr. entwickelt

und sämtliche Unterlagen der Fa. Reutter zur Verfügung gestellt.

  Als Verbindungsmann und Mitarbeiter stellt die Firma Porsche der Firma Reutter Herrn Schröder vom Konstruktionsbüro zur Verfügung. Er untersteht in dieser Eigenschaft Herrn Beierbach, der verantwortlich diese Entwicklung leitet.

 

 Stuttgart, den 10.11. 1961, Unterzeichnet Ferry Porsche

 

Verteiler: Herrn Porsche, Kern, Rabe, W. Schmidt, Komenda, Schmid, Porsche jr. 2x Reutter

 

Rechtliche Einordnung: Urheberrechtsfragen zum Porsche 911

 

Ein historisches Urteil : Urteil OLG Stuttgart zur Gestaltung des Porsche 911 v. 03.03.2023

 

Im Rahmen eines urheberrechtlichen Rechtsstreits entschied das Oberlandesgericht Stuttgart am 3. März 2023, dass beim Vergleich der äußeren Gestaltung des Porsche 356 und der späteren Porsche 911-Baureihe 991 die charakteristischen Elemente, die den Urheberrechtsschutz des Porsche 356 begründen, im Erscheinungsbild des Porsche 911 nicht mehr erkennbar sind. Nach Ansicht des Gerichts sind diese ursprünglichen Gestaltungsmerkmale im Gesamteindruck der späteren Karosserie so stark zurückgetreten („verblasst“), dass sie allenfalls als gestalterische Anregung für den neuen Entwurf dienen konnten und nicht mehr den urheberrechtlich geschützten Ausdruck des früheren Werks fortsetzen. Daher habe der Vertrieb des Porsche 911 der Baureihe 991 nicht in das ausschließliche Urheberrecht des Porsche 356 eingegriffen (§ 16 Abs. 1, § 17 Abs. 1 UrhG). Außerdem stellte das Gericht fest, dass keine hinreichenden objektiven Belege dafür vorliegen, dass Erwin Komenda als Urheber an der äußeren Gestaltung des Porsche 911 unmittelbar mitgewirkt habe. 

 

Gleichzeitig kamen die Gerichte im Rahmen späterer Modellvergleiche zu dem Ergebnis, dass sich bei neueren Generationen des Porsche 911 der für den Urheberrechtsschutz maßgebliche Gesamteindruck des Porsche 356 so weit verändert habe, dass die prägenden Gestaltungsmerkmale „verblasst“ seien und nicht mehr wiedererkennbar fortwirkten. Das Gericht hat entschieden, dass die prägenden Gestaltungsmerkmale des Porsche 356 im heutigen Porsche 911 nicht mehr in einer Weise fortwirken, dass sie im urheberrechtlich relevanten Gesamteindruck als wiedererkennbar gelten.

 

Diese rechtliche Bewertung betrifft ausschließlich die Frage einer fortwirkenden Nutzung im Sinne des Urheberrechts.

 Sie trifft keine Aussage über die historische Urheberschaft, die tatsächlichen Entwicklungsleistungen oder die interne Rollenverteilung bei der Entstehung der frühen Porsche-Modelle.

 

Die vorliegende Dokumentation widmet sich daher bewusst der historischen, technischen und zeitgeschichtlichen Aufarbeitung der Entwicklungsprozesse, der beteiligten Personen und der belegbaren Arbeitsleistungen – unabhängig von späteren juristischen Abgrenzungen.

 

Was bedeutet im Urheberrecht das „Verblassen“ einer Form?

In der urheberrechtlichen Beurteilung von Fahrzeugdesigns wird gelegentlich der Begriff des „Verblassens“ verwendet. Gemeint ist damit kein Verschwinden der ursprünglichen Gestaltung, sondern eine rechtliche Bewertung, ob sich die prägenden Merkmale eines frühen Entwurfs in späteren Modellgenerationen noch als Gesamteindruck wiedererkennen lassen.

 

Im Fall des Porsche 356 wurde die Formgebung von Erwin Komenda als Werk der angewandten Kunst anerkannt.
Bei späteren Fahrzeugen – insbesondere beim Porsche 911 in seiner modernen Ausprägung – kamen Gerichte jedoch zu dem Ergebnis, dass sich die äußere Erscheinung über Jahrzehnte hinweg so stark weiterentwickelt habe, dass die ursprünglichen Gestaltungsmerkmale des 356 im heutigen Modell nicht mehr dominieren. Diese Veränderung wird juristisch als „Verblassen“ bezeichnet.

 

 

Wichtig ist dabei:

 

  • Das „Verblassen“ betrifft ausschließlich die Frage einer fortwirkenden Urheberrechtsverletzung.

  • Es sagt nichts über die historische Urheberschaft aus.

  • Es negiert weder die Entwurfsleistung noch die Entwicklungsarbeit Erwin Komendas.

  • Es ändert nichts an der belegten Tatsache, dass Komenda die Formensprache des Porsche 356 geprägt hat.

Die historische Entwicklung, die interne Rollenverteilung und die dokumentierte Gestaltungsarbeit bleiben davon unberührt.
Diese Dokumentation widmet sich daher bewusst der Entstehung, Entwicklung und Verantwortung der frühen Porsche-Formen – nicht ihrer späteren juristischen Abgrenzung.

Quellen und Materialien 

  • Privatarchiv Familie Komenda (Skizzen, Unterlagen, Interviewmaterial)

  • Aktennotiz „Typenbeschreibung Modell T8“, 10.11.1961

  • Sekundärliteratur (u. a. Ludvigsen; Frère; Jung/Reutter-Biografie – falls verwendet)

  • Modell- und Produktionsdaten (Wikipedia/Fachliteratur wie verlinkt

Hinweis zur Methodik:
Diese Darstellung folgt archivischen und historischen Standards. Zitate sind als solche gekennzeichnet, Zeitzeugenberichte werden als subjektive Erinnerungen eingeordnet. Juristische Entscheidungen betreffen ausschließlich die rechtliche Schutzreichweite und nicht die historische Entwicklungsarbeit.